Lexikon
Streitgenossenschaft
subjektive Klagenhäufungliegt vor, wenn in einem Zivilprozess in derselben Parteistellung mehrere Personen nebeneinander auftreten. Die Streitgenossenschaft setzt nach §§ 59, 60 ZPO voraus, dass die Streitgenossen hinsichtlich des Streitgegenstands in Rechtsgemeinschaft stehen. Genauer geregelt in §§ 61ff. ZPO.
In Österreich ist die Streitgenossenschaft geregelt in § 11 ZPO und § 93 Jurisdiktionsnorm. Die Streitgenossenschaft als subjektive Klagenhäufung ist in allen kantonalen Prozessordnungen der Schweiz und auch im Zivilprozess vor dem schweizerischen Bundesgericht in Lausanne zulässig.
Wissenschaft
Die Unterwelt des Roten Planeten
Raumsonden lauschen nach tiefen Mars-Beben und durchleuchten die Gesteinskruste mit Radarwellen. Was verbirgt sich unter der von Kratern zerfurchten Landschaft? von THORSTEN DAMBECK Zu Beginn des 20. Jahrhunderts glaubten manche Astronomen, der Mars würde von einer verheerenden Dürre heimgesucht. Verzweifelt würden die Marsianer...
Wissenschaft
Ruhe im Ohr!
Wer unter chronischem Tinnitus leidet, hört Geräusche, die in seinem Gehirn entstehen. Dort setzt die Suche nach einer wirkungsvollen Therapie an. von ANGELIKA FRIEDL Es summt, rauscht, piepst oder klingelt: Störende Geräusche im Ohr, medizinisch Tinnitus genannt, kennt fast jeder. Bei den meisten verschwinden sie nach kurzer...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Der Luft zuliebe
Kreisläufe des Lebens
Wie kam Saturn zu seinen Ringen?
Unsere kosmische Blase
Stahlwerks-Emissionen per Satellit messen
Kontroverse Quantenrealität