Lexikon
Unterbringungsbefehl
im Strafverfahren die dem Haftbefehl entsprechende richterliche Anordnung zur einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt; zulässig bei Beschuldigten, wenn dringende Gründe dafür vorliegen, dass 1. diese eine mit Strafe bedrohte Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben und 2. die endgültige Unterbringung im Verfahren angeordnet werden wird (§ 126a StPO).
Wissenschaft
Eine neue Art von Internet
Die Quantenkommunikation verspricht einen sicheren Austausch von Daten – per Glasfaser oder über Satellit und rund um die Welt. Ist das noch ferne Zukunftsmusik oder schon bald Realität? von DIRK EIDEMÜLLER Der Quantencomputer ist in aller Munde. Weltweit sind regelmäßig neue Fortschritte der Forscher in den Schlagzeilen. Das ist...
Wissenschaft
Amputation sorgt doch nicht für Neuverknüpfung im Gehirn
Unser Gehirn verfügt über eine neuronale Karte unseres Körpers, wobei verschiedene Regionen den unterschiedlichen Körperteilen entsprechen. Doch was geschieht mit dieser Karte, wenn wir eine Gliedmaße verlieren? Bisherige Theorien gingen davon aus, dass sich nach einer Amputation auch die Karte im Gehirn verändert. Der Bereich,...