Lexikon
Unterbringungsbefehl
im Strafverfahren die dem Haftbefehl entsprechende richterliche Anordnung zur einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt; zulässig bei Beschuldigten, wenn dringende Gründe dafür vorliegen, dass 1. diese eine mit Strafe bedrohte Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben und 2. die endgültige Unterbringung im Verfahren angeordnet werden wird (§ 126a StPO).
Wissenschaft
Runter kamen sie alle
Die menschliche Fliegerei ist seit jeher inspiriert von der Natur. Ihre Geschichte erzählt von großen Visionen, brutalen Abstürzen und bahnbrechenden Erkenntnissen. von ROLF HEßBRÜGGE Wilbur und Orville Wright galten als bodenständige Gesellen. Die beiden Brüder aus Dayton im US-Bundesstaat Ohio betrieben Ende des 19....
Wissenschaft
Warm und feucht
In den Nasenhöhlen von Robben und Huftieren fühlen sich Parasiten besonders wohl. von BETTINA WURCHE An einem eisigen Strand der Antarktischen Halbinsel liegt ein junger Südlicher See-Elefant und ruht. Auf einmal niest er – der weiße Schleim fliegt meterweit. Die Erklärung für diesen seltsamen Schnupfen sind winzige Milben in...