Lexikon
Unterbringungsbefehl
im Strafverfahren die dem Haftbefehl entsprechende richterliche Anordnung zur einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt; zulässig bei Beschuldigten, wenn dringende Gründe dafür vorliegen, dass 1. diese eine mit Strafe bedrohte Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben und 2. die endgültige Unterbringung im Verfahren angeordnet werden wird (§ 126a StPO).
Wissenschaft
Zu viel oder zu wenig
Das Hormon Insulin sorgt dafür, dass der Einfachzucker Glukose aus dem Blut in die Zellen gelangt. Wenn dieser Mechanismus gestört ist, kommt es zu Diabetes unterschiedlichen Typs. von SIGRID MÄRZ Zucker ist eine unserer wichtigen Energiequellen: schnell verfügbar und in der Regel gut verträglich. Wenn wir von Zucker sprechen,...
Wissenschaft
Wärme aus Wasser
Mit Techniken, die Energie aus Flüssen, Seen oder dem Abwasser-Kanalnetz schöpfen, lassen sich Wohnhäuser und Gewerbebetriebe beheizen. Das Potenzial ist enorm. von HARTMUT NETZ Wenn bislang von der Energiewende die Rede war, ging es fast immer um elektrischen Strom. Wärmeenergie war dagegen nur selten Thema. Das zeugt von einer...
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