Lexikon
Unterbringungsbefehl
im Strafverfahren die dem Haftbefehl entsprechende richterliche Anordnung zur einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt; zulässig bei Beschuldigten, wenn dringende Gründe dafür vorliegen, dass 1. diese eine mit Strafe bedrohte Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben und 2. die endgültige Unterbringung im Verfahren angeordnet werden wird (§ 126a StPO).
Wissenschaft
Ein künstliches Herz
Neue Techniken, um Blut zu pumpen, verbessern die Überlebenschancen vieler Herzpatienten. von REINHARD BREUER Als der südafrikanische Chirurg Christiaan Barnard am 3. Dezember 1967 erstmals erfolgreich ein menschliches Herz verpflanzte, begann ein neues Zeitalter der Medizin. Doch bis heute erfüllt sich die Hoffnung auf ein neues...
Wissenschaft
Wie sich Menschenmassen bewegen
Dicht gedrängte Menschenmengen entwickeln eine Eigendynamik, die zu einer tödlichen Gefahr werden kann. So wurden 2010 bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen zu Tode gequetscht und hunderte weitere schwer verletzt. Bisher galten die kollektiven Bewegungsmuster solcher Mengen als chaotisch und unvorhersehbar. Doch eine Studie...
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