Lexikon

Festnahme

vorläufige Festnahme
vorläufige Entziehung der Freiheit eines einer Straftat Verdächtigen; zulässig auf frischer Tat bei Fluchtverdacht oder Unmöglichkeit der Persönlichkeitsfeststellung, darüber hinaus bei Gefahr im Verzug und Vorliegen der Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (besonders Polizei); der Festgenommene ist unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme dem Amtsrichter vorzuführen, der ihn vernimmt und ihn freilässt oder Haft- oder Unterbringungsbefehl erlässt (§§ 127, 128 StPO). In Österreich ähnlich (§ 177 StPO), ebenfalls in der Schweiz.
Waldbrände
Wissenschaft

Augen im All, Nasen an den Bäumen

Waldbrände häufen sich weltweit. Und die Forscher erwarten, dass sich der Trend fortsetzen wird. Doch sie haben auch neue Techniken im Köcher, um Schäden durch die Feuer einzudämmen – und setzen dabei vor allem auf eine möglichst frühzeitige Erkennung der Flammen. von RALF BUTSCHER Wer im Sommer 2023 in den Straßenschluchten von...

Flüsse und CO2
Wissenschaft

Flüsse setzen Jahrtausende altes CO2 frei

Flüsse sind ein wichtiges Element im globalen Kohlenstoffkreislauf. Auf ihrem Weg durch die Landschaft nehmen sie Kohlenstoff aus dem Boden auf und setzen ihn als Kohlendioxid und Methan in die Atmosphäre frei. Eine Studie zeigt nun, dass dieser Kohlenstoff zu großen Teilen seit Tausenden Jahren in der Erde gespeichert war – und...

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