Lexikon
Festnahme
vorläufige Festnahmevorläufige Entziehung der Freiheit eines einer Straftat Verdächtigen; zulässig auf frischer Tat bei Fluchtverdacht oder Unmöglichkeit der Persönlichkeitsfeststellung, darüber hinaus bei Gefahr im Verzug und Vorliegen der Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (besonders Polizei); der Festgenommene ist unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme dem Amtsrichter vorzuführen, der ihn vernimmt und ihn freilässt oder Haft- oder Unterbringungsbefehl erlässt (§§ 127, 128 StPO). – In Österreich ähnlich (§ 177 StPO), ebenfalls in der Schweiz.
Wissenschaft
Diese Kolumne ist 100 Prozent natürlich!
Wir alle halten uns gerne für gute Menschen, also tun wir unseren Teil für die Umwelt. Oder zumindest tun wir so, als ob wir es täten. Das haben auch die Unternehmen bemerkt und kennzeichnen ihre Produkte daher als „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder pappen zumindest einen schönen grünen Aufkleber mit einem Öko-Symbol darauf...
Wissenschaft
Bloß keine Vorurteile!
Algorithmen für Künstliche Intelligenz erstellen aus Daten Verhaltensprofile von Menschen und liefern damit die Grundlagen für Entscheidungen. Daraus ergeben sich ethische Probleme. von KLAUS WAGNER Vor ein paar Jahren in Coral Springs, Florida/USA: Eine 18-Jährige fürchtet zu spät zu einem Termin zu kommen und versucht deshalb...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Paradoxe Genome
Attacke im All
Kernkraft, Kernkraft überall
Exotisches Teilchen
Was Pilze erzählen
Die DNA als zweite Geige