Lexikon
Festnahme
vorläufige Festnahmevorläufige Entziehung der Freiheit eines einer Straftat Verdächtigen; zulässig auf frischer Tat bei Fluchtverdacht oder Unmöglichkeit der Persönlichkeitsfeststellung, darüber hinaus bei Gefahr im Verzug und Vorliegen der Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (besonders Polizei); der Festgenommene ist unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme dem Amtsrichter vorzuführen, der ihn vernimmt und ihn freilässt oder Haft- oder Unterbringungsbefehl erlässt (§§ 127, 128 StPO). – In Österreich ähnlich (§ 177 StPO), ebenfalls in der Schweiz.
Wissenschaft
Auf der DNA-Spur
Die Analyse der am Tatort gefundenen DNA ist ein wichtiges Element kriminalistischer Ermittlungen. Wie funktionieren die Verfahren der Molekulargenetiker? von DANIELA WAKONIGG Lange Zeit mussten sich Ermittler mit Abdrücken von Fingern und Schuhen, der Farbe und Struktur gefundener Haare oder der Analyse von Blutgruppen begnügen...
Wissenschaft
Wie viel Energie die Fortpflanzung kostet
Während der Schwangerschaft verbraucht die werdende Mutter mehr Energie. Ein Teil dieser Energie fließt direkt in den ungeborenen Nachwuchs und ermöglicht dessen Wachstum. Doch zusätzlich hat die Mutter auch indirekte Kosten: Ihr Stoffwechsel erhöht sich, sie bildet energieintensive Strukturen wie die Plazenta und muss überdies...