Lexikon
Festnahme
vorläufige Festnahmevorläufige Entziehung der Freiheit eines einer Straftat Verdächtigen; zulässig auf frischer Tat bei Fluchtverdacht oder Unmöglichkeit der Persönlichkeitsfeststellung, darüber hinaus bei Gefahr im Verzug und Vorliegen der Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (besonders Polizei); der Festgenommene ist unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme dem Amtsrichter vorzuführen, der ihn vernimmt und ihn freilässt oder Haft- oder Unterbringungsbefehl erlässt (§§ 127, 128 StPO). – In Österreich ähnlich (§ 177 StPO), ebenfalls in der Schweiz.
Wissenschaft
Weltraumschnupfen
Zieh dich warm an, wenn du rausgehst, sonst kriegst du einen Schnupfen!“ Wenn Ihre Eltern das zu Ihnen gesagt haben, dann müssen wir Ihnen jetzt leider mitteilen, dass das so nicht stimmt. Auch wenn die Kälte im Wort „Erkältung“ vorkommt, wird sie nicht durch niedrige Temperaturen verursacht, sondern durch Viren. Das ist jetzt...
Wissenschaft
Felsgravuren zeugen von früher Besiedlung der arabischen Wüste
In der Wüste Saudi-Arabiens haben Archäologen riesige Gravuren auf steilen Felswänden gefunden, die dort vor 12.800 bis 11.400 Jahren eingeritzt wurden. Sie zeigen Tiere wie Kamele und Gazellen in Lebensgröße und dienten wahrscheinlich als generationenübergreifende Wegweiser zu den seltenen Oasen. Demnach wurde diese...