Lexikon
Festnahme
vorläufige Festnahmevorläufige Entziehung der Freiheit eines einer Straftat Verdächtigen; zulässig auf frischer Tat bei Fluchtverdacht oder Unmöglichkeit der Persönlichkeitsfeststellung, darüber hinaus bei Gefahr im Verzug und Vorliegen der Voraussetzungen eines Haft- oder Unterbringungsbefehls durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (besonders Polizei); der Festgenommene ist unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme dem Amtsrichter vorzuführen, der ihn vernimmt und ihn freilässt oder Haft- oder Unterbringungsbefehl erlässt (§§ 127, 128 StPO). – In Österreich ähnlich (§ 177 StPO), ebenfalls in der Schweiz.
Wissenschaft
Das Labor im All
Medizinische Experimente gehören bei Weltraummissionen zur Tagesordnung. Sie lohnen sich in vielerlei Hinsicht. von FRANK FRICK Der Weltraum-Veteran Dafydd Rhys („Dave“) Williams beklagte im Herbst 2021: „Die Menschen spüren den Nutzen des Raumfahrtprogramms im Alltag oft nicht. Doch gleichzeitig ist die Technologie aus dem...
Wissenschaft
Spechte grunzen beim Aufschlag wie Tennisspieler
Spechte hämmern mit enormer Wucht auf Holz ein. Als Werkzeug dient ihnen dabei aber nicht nur ihr Schnabel, sondern der ganze Körper, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach spannen die Vögel zahlreiche Muskeln in ihrem ganzen Körper an, um sich zu stabilisieren, und verwandeln sich so in einen lebenden Hammer. Gleichzeitig...