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Wer hat die Gewaltenteilung »erfunden«?

Der englische Philosoph John Locke (1632–1704). In seiner Abhandlung »Two Treaties of Government« formulierte er als Erster die Gewaltenteilung als grundlegendes Ordnungs- und Strukturprinzip moderner Verfassungen. Der französische Staatstheoretiker Montesquieu (1689 bis 1755) – ein erklärter Gegner des Absolutismus – entwickelte in seinem Hauptwerk »Vom Geist der Gesetze« (1748) seine Lehre von der Gewaltenteilung.

Die Überlegungen von Locke und Montesquieu prägten die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 und die Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte während der Französischen Revolution 1789. Die Gewaltenteilung fand Eingang in die französischen Verfassungen von 1791 und 1795 und den Verfassungsentwurf der deutschen Nationalversammlung 1848/49. In Deutschland legte jedoch erst die Weimarer Reichsverfassung von 1919 die Gewaltenteilung endgültig fest.

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