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Rötelnembryopathie
schwere Missbildungen, die aufgrund einer Infektion des ungeborenen Kindes mit dem Rötelnvirus während der ersten drei Schwangerschaftsmonate entstehen. Hat die Mutter schon vor der Schwangerschaft Röteln durchgemacht bzw. ist sie gegen Röteln geimpft, ist diese Gefahr ausgeschlossen. Bei Infektion im ersten Schwangerschaftsmonat sterben 60% der Embryonen ab, im zweiten Monat 25% und im dritten Monat 10%. Im Rahmen einer Rötelnembryopathie kommen Herzfehler, Linsentrübung und Schwerhörigkeit bis hin zur Taubheit vor. Häufig bestehen Augenfehlbildungen, hochgradige Kurzsichtigkeit, eine Wachstumsverzögerung im Mutterleib und geistige Retardierung. Auch Organbeteiligungen wie Leber- und Milzvergrößerung, Herzmuskel- oder Gehirnentzündungen gehören zur Rötelnembryopathie Die einzig sichere Vorbeugung besteht in einer Impfung der Mutter ein halbes Jahr vor Schwangerschaftseintritt, sofern sie nicht über ausreichenden Antikörperschutz verfügt.
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