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Verfügungsbereitschaft

für die Bundeswehr von 19712001 gültige Zeit von zuletzt 2 Monaten im Anschluss an den Grundwehrdienst, während der die Wehrpflichtigen im Bedarfsfall vom Verteidigungsminister ohne Mobilmachung zu ihren Einheiten zurückberufen werden konnten.

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