Lexikon
Vermögensgesetz
Abkürzung VermG, Kurzbezeichnung für das von der Volkskammer der DDR am 23. 9. 1990 verabschiedete Gesetz (Neufassung vom 9. 2. 2005) zur Regelung offener Vermögensfragen, das Ansprüche an bestimmten Vermögenswerten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR regelt. Dazu zählen Grundstücke, die enteignet, in sog. Volkseigentum überführt, verschenkt, veräußert, nicht bestimmungsgemäß vererbt wurden oder auf die (z. B. wegen finanzieller Schwierigkeiten) verzichtet wurde. Ausgenommen sind Enteignungen unter alliiertem Besatzungsrecht im Zeitraum 1945–1949. Das Vermögensgesetz sieht vor, dass verlorene Vermögenswerte auf Antrag grundsätzlich zurückgegeben werden; ist eine Rückübertragung ausgeschlossen, z. B. bei redlichem Erwerb durch die heutigen Eigentümer, wird eine Entschädigung garantiert (deren Berechnung ist umstritten). Gemäß Vermögensgesetz können neben ehemaligen Eigentümern und deren Rechtsnachfolgern auch Republikflüchtlinge und NS-Verfolgte Ansprüche auf ihren ehemaligen Besitz anmelden.
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