Lexikon

Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen

Abk. BARoV, durch Gesetz vom 1. 7. 1991 errichtete Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen; Sitz: Berlin. Aufgaben: Sicherung u. Koordinierung der einheitl. Durchführung des Vermögensgesetzes, Unterstützung der entspr. Bundesressorts bei der Durchführung des Entschädigungsgesetzes u. der Regelung der Ausgleichsleistungen, Abwicklung von Vermögensangelegenheiten, die dem Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR übertragen waren; 2006 mit dem Dienstleistungsbereich des Bundesamtes für Finanzen zum Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) zusammengelegt.
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