Lexikon
Vorausklage
im Recht der Bürgschaft die Klage des Gläubigers gegen den Hauptschuldner vor Inanspruchnahme des Bürgen. Dieser kann den Gläubiger mit der Einrede der Vorausklage in bestimmten Fällen bis zur Durchführung einer erfolglosen Zwangsvollstreckung an den Hauptschuldner verweisen.
Ähnlich in Österreich (§ 1355 ABGB) und in der Schweiz (Art. 495 OR).
Wissenschaft
News der Woche 27.01.2025
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Totgeglaubte leben länger
Wenn sich ein Stern wie die Sonne zu einem Roten Riesen aufbläht, verschlingt er seine nahen Planeten. Nun haben Astronomen jedoch Trabanten nach diesem Endstadium entdeckt. von THOMAS BÜHRKE In rund 7,5 Milliarden Jahren hat die Sonne den Wasserstoff-Vorrat in ihrem Zentralbereich aufgebraucht. Dann schrumpft der Kern, bis...
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