Lexikon

Vorbereitungshandlungen

im Strafrecht Handlungen, die noch kein Versuch sind, aber bereits der Deliktsbegehung dienen, z. B. der Kauf einer Pistole zu Tötungszwecken. Vorbereitungshandlungen sind nur bei selbständiger Strafandrohung strafbar, so z. B. bei Hochverrat und Geldfälschung.
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Wissenschaft

Diese Kolumne ist 100 Prozent natürlich!

Wir alle halten uns gerne für gute Menschen, also tun wir unseren Teil für die Umwelt. Oder zumindest tun wir so, als ob wir es täten. Das haben auch die Unternehmen bemerkt und kennzeichnen ihre Produkte daher als „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder pappen zumindest einen schönen grünen Aufkleber mit einem Öko-Symbol darauf...

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Wissenschaft

Paradoxe Genome

Paradoxon. Ursprünglich entstammt der Begriff dem spätlateinischen Adjektiv „paradoxus“, das damals „unerwartet, überraschend“ meinte. Dass der Begriff des Paradoxons auch in den Naturwissenschaften gern verwendet wird, dürfte kaum verwundern. Schließlich widersprechen dort immer wieder mal neue Resultate ziemlich unerwartet den...

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