Lexikon
Vorführungsbefehl
im Strafprozess die gerichtliche Anordnung zur Erzwingung des Erscheinens eines ausgebliebenen Beschuldigten (Angeklagten) oder Zeugen zu einem Termin. Der Vorführungsbefehl ist erst nach schriftlicher Androhung für den Fall des Ausbleibens zulässig, doch kann die sofortige Vorführung angeordnet werden, wenn Grund für einen Haftbefehl besteht. Die Staatsanwaltschaft kann im Ermittlungsverfahren durch Vorführungsbefehl das Erscheinen des Beschuldigten und zwecks Strafvollstreckung den Strafantritt eines Verurteilten erzwingen.
Wissenschaft
Blaue Wirkstoffe
Die blaue Biotechnologie erforscht aquatische Naturstoffe. Moleküle aus dem Meer oder ihre Kopien bekämpfen unter anderem Viren und Krebs. Sie machen die Haut widerstandsfähiger und bremsen ihre Alterung. Dass im Meer noch viele weitere Wirkstoff-Schätze auf Entdeckung warten, gilt als sicher. Von FRANK FRICK Am Anfang von...
Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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