Lexikon
Vorführungsbefehl
im Strafprozess die gerichtliche Anordnung zur Erzwingung des Erscheinens eines ausgebliebenen Beschuldigten (Angeklagten) oder Zeugen zu einem Termin. Der Vorführungsbefehl ist erst nach schriftlicher Androhung für den Fall des Ausbleibens zulässig, doch kann die sofortige Vorführung angeordnet werden, wenn Grund für einen Haftbefehl besteht. Die Staatsanwaltschaft kann im Ermittlungsverfahren durch Vorführungsbefehl das Erscheinen des Beschuldigten und zwecks Strafvollstreckung den Strafantritt eines Verurteilten erzwingen.
Wissenschaft
Die Blumen der Arktis
Arktische Pflanzen haben beeindruckende Strategien entwickelt, um unter extremen Bedingungen zu überleben – und sie verändern sich weiter, als Reaktion auf ein wärmeres Klima. von MARLENA ABRIL WEGNER Weiße, endlose Landschaften aus Eis und Schnee, gefrorene Meere – eine kalte Wüste. Das ist das Bild, das viele Menschen mit der...
Wissenschaft
Cannabis beeinflusst das Arbeitsgedächtnis
Wer gerade gekifft hat, kann nicht unbedingt Bestleistungen bei Denkaufgaben erwarten. Doch wie wirkt sich Cannabis langfristig auf das Gehirn aus? Die bisher größte Studie zu diesem Thema zeigt anhand von Hirnscans von über 1000 Freiwilligen, dass das Arbeitsgedächtnis bei intensiven Konsumenten weniger aktiv ist – auch, wenn...