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Vorführungsbefehl

im Strafprozess die gerichtliche Anordnung zur Erzwingung des Erscheinens eines ausgebliebenen Beschuldigten (Angeklagten) oder Zeugen zu einem Termin. Der Vorführungsbefehl ist erst nach schriftlicher Androhung für den Fall des Ausbleibens zulässig, doch kann die sofortige Vorführung angeordnet werden, wenn Grund für einen Haftbefehl besteht. Die Staatsanwaltschaft kann im Ermittlungsverfahren durch Vorführungsbefehl das Erscheinen des Beschuldigten und zwecks Strafvollstreckung den Strafantritt eines Verurteilten erzwingen.
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Wissenschaft

Sind die Klimaziele noch erreichbar?

Einen Zustand zu erreichen, in dem sich die Menge der durch Menschen verursachten Treibhausgase in der Atmosphäre nicht weiter erhöht, ist in den vergangenen Jahren zum zentralen Ziel des Klimaschutzes geworden. Im Englischen hat sich dafür mittlerweile der Begriff „Net Zero“ etabliert, der sinngemäß mit Netto-null-Emissionen...

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Wissenschaft

Was ist dran am Verdauungsschnaps?

Wie Alkohol die Nahrungsverwertung in Magen und Darm beeinflusst, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Nach einem opulenten Mahl ein oder zwei Schnäpschen – ein weit verbreitetes und überaus beliebtes Ritual, mit dem sich angeblich die Verdauung fördern, sprich beschleunigen lässt. Doch was sagt die Wissenschaft dazu? Unterstützt...

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