Lexikon
Vorkauf
eine Art des Kaufs. Die mit dem Vorkaufsrecht ausgestattete Person hat bei einem zwischen dem Verpflichteten und einem Dritten über das im Vorkaufsvertrag bestimmte Gut geschlossenen Kaufvertrag das Recht, an die Stelle des Dritten zu treten. Das Vorkaufsrecht kann auf Gesetz (gesetzliches Vorkaufsrecht des Miterben: §§ 2034 ff. BGB) oder Vertrag (schuldrechtliches Vorkaufsrecht: §§ 463 ff. BGB; dingliches Vorkaufsrecht: §§ 1094 ff. BGB – Eintragung in das Grundbuch erforderlich) beruhen. – Ähnlich in Österreich (§§ 1067, 1072 ff., 1140 f. ABGB) und in der Schweiz, allerdings hier nur für Grundstücke (Art. 216 OR; Art. 681 f., 959 ZGB).
Wissenschaft
Magie mit Menschen und Magneten
Vor 100 Jahren schlug der junge Physiker Ernst Ising ein Modell vor, mit dem er magnetische Eigenschaften fester Körper verstehen wollte. Sein als Dissertation eingereichter Ansatz hat in dieser Hinsicht zwar kaum Fortschritte gebracht, erlangte jedoch im Laufe der Zeit weit über seine erste Anwendung hinaus Bedeutung in der...
Wissenschaft
Weidevieh: Weniger Methan-Ausstoß durch Algen im Futter
Bei ihrer Verdauung produzieren Rinder große Mengen des Treibhausgases Methan. Senken lässt sich dieser Ausstoß jedoch, wenn die Kühe als Futterzusatz Algen erhalten. Während der Ansatz bereits für im Stall gehaltene Tiere erprobt wurde, galt er für Weidevieh bislang als unrealistisch. Eine Studie zeigt nun, dass auch Mastrinder...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Atomare Antreiber
Die Sonne scheint bei Tag und Nacht
Neuen Viren auf der Spur
Starker Mann, schwache Frau?
Gefälschte Abgaswerte
Mangelware sauberes Wasser