Lexikon
Vorruhestand
eine aufgrund des Vorruhestandsgesetzes vom 13. 4. 1984 geschaffene Regelung, nach der Arbeitnehmer, die in den Jahren 1984–1988 58 Jahre oder älter waren, aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand gehen konnten. Seit 1989 gilt auch das Altersteilzeitgesetz vom 20. 12. 1988, das in der Fassung vom 23. 7. 1996 das Vorruhestandsgesetz ablöste. Danach können Arbeitnehmer ab dem 58. (seit 1996 ab dem 55.) Lebensjahr ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit reduzieren, wenn sie in den letzten 5 Jahren mindestens 1080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Sie erhalten bei Altersteilzeitarbeit um 20% höhere Bezüge und einen Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem 2. Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. 6. 2000 wurde der zeitliche Rahmen der Anwendung des Altersteilzeitgesetzes auf Ende 2009 verlängert. Seit 1. 1. 2000 können auch Teilzeitbeschäftigte Altersteilzeitarbeit leisten.
Wissenschaft
Sanfte Supernova
Massereiche Sterne enden in einer Explosion, ihr Kern kollabiert zu einem Neutronenstern. Jetzt haben Astronomen eine Ausnahme von dieser Regel entdeckt.
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Wissenschaft
Atome im Visier
Teilchen wie Atome oder Moleküle bei ihrer Bewegung nach dem Rhythmus der Quantenphysik zu beobachten, war lange undenkbar. Das hat sich geändert – dank der Technik des Quantengasmikroskops. von RALF BUTSCHER Wie verhalten sich einzelne Atome in einem Gas? Kapseln sie sich voneinander ab und führen ein distanziertes Eigenleben?...
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