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Vorruhestand

eine aufgrund des Vorruhestandsgesetzes vom 13. 4. 1984 geschaffene Regelung, nach der Arbeitnehmer, die in den Jahren 1984–1988 58 Jahre oder älter waren, aufgrund eines Tarifvertrages oder einer Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand gehen konnten. Seit 1989 gilt auch das Altersteilzeitgesetz vom 20. 12. 1988, das in der Fassung vom 23. 7. 1996 das Vorruhestandsgesetz ablöste. Danach können Arbeitnehmer ab dem 58. (seit 1996 ab dem 55.) Lebensjahr ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit reduzieren, wenn sie in den letzten 5 Jahren mindestens 1080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Sie erhalten bei Altersteilzeitarbeit um 20% höhere Bezüge und einen Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung. Mit dem 2. Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. 6. 2000 wurde der zeitliche Rahmen der Anwendung des Altersteilzeitgesetzes auf Ende 2009 verlängert. Seit 1. 1. 2000 können auch Teilzeitbeschäftigte Altersteilzeitarbeit leisten.
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