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Wechselreiterei

Austausch von Wechseln zwischen zwei oder mehreren Personen, ohne dass ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegt; auch durch den Austausch von Indossamenten möglich. Das Inverkehrbringen von Reitwechseln trotz mangelnder Zahlungsfähigkeit kann als Betrug strafbar sein.

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