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Weistum

im Mittelalter auf Befragen von Rechtskundigen erteilte Feststellung des Gewohnheitsrechts auf der Versammlung der Rechtsgenossen, auf dem Reichstag (Reichsweistum), vor allem aber in der Dorfgenossenschaft durch die Ältesten oder Schöffen, häufig unter Mitwirkung des Grundherrn; „gewiesenes“ Recht.

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