Lexikon
Wiederkauf
Zurückkaufen eines Gutes vom Käufer durch den Verkäufer; muss im Kaufvertrag ausdrücklich vorbehalten sein (§§ 456 ff. BGB). Die Ausübung des Wiederkaufrechts erfolgt durch formlose Erklärung gegenüber dem Käufer. – Österreich: Wiederkauf nur bei unbeweglichen Sachen; das Recht auf Wiederkauf ist nicht übertragbar (§§ 1067 ff. ABGB). – Schweiz: Rückkaufsrecht nur an Grundstücken; Verträge über einen Wiederkauf bedürfen der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 Abs. 2 OR, Art. 914, 959 ZGB).
Wissenschaft
Spechte grunzen beim Aufschlag wie Tennisspieler
Spechte hämmern mit enormer Wucht auf Holz ein. Als Werkzeug dient ihnen dabei aber nicht nur ihr Schnabel, sondern der ganze Körper, wie Forschende herausgefunden haben. Demnach spannen die Vögel zahlreiche Muskeln in ihrem ganzen Körper an, um sich zu stabilisieren, und verwandeln sich so in einen lebenden Hammer. Gleichzeitig...
Wissenschaft
Verstopft
Viele deutsche Städte sind staugeplagt. Moderne Mobilitätsdienste, neue Technologien und künftig auch vernetzte autonome Fahrzeuge sollen das ändern. Doch was taugen die Konzepte? von MICHAEL VOGEL Bis morgens um sechs ist die Welt noch in Ordnung. Dann geht es los, an jedem Werktag und in fast allen größeren deutschen Städten:...