Lexikon
Wiederkauf
Zurückkaufen eines Gutes vom Käufer durch den Verkäufer; muss im Kaufvertrag ausdrücklich vorbehalten sein (§§ 456 ff. BGB). Die Ausübung des Wiederkaufrechts erfolgt durch formlose Erklärung gegenüber dem Käufer. – Österreich: Wiederkauf nur bei unbeweglichen Sachen; das Recht auf Wiederkauf ist nicht übertragbar (§§ 1067 ff. ABGB). – Schweiz: Rückkaufsrecht nur an Grundstücken; Verträge über einen Wiederkauf bedürfen der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 Abs. 2 OR, Art. 914, 959 ZGB).
Wissenschaft
Klimawandel im Rückspiegel
Ein Blick in die Vergangenheit könnte helfen, die aktuelle Klimakrise zu meistern. Wie sind frühere Kulturen mit Klimasprüngen umgegangen? Archäologen und Paläo-Klimatologen können dazu wichtige Erkenntnisse beisteuern. von ROLF HEßBRÜGGE Das Thema des internationalen Spitzentreffens im September 2021 verblüfft auf den ersten...
Wissenschaft
Feuerfester Wald
Wie lassen sich Wälder gegen Trockenheit, Hitze und Flammen wappnen? von KURT DE SWAAF Baumleichen, soweit das Auge reicht, und dazwischen struppiges Gras. Die meisten Stämme liegen wild durcheinander auf dem Boden verstreut, manche aber stehen noch. Es seien allesamt tote Waldkiefern, erklärt die Biologin Antje Bischoff. 2019...