Lexikon
Wiederkauf
Zurückkaufen eines Gutes vom Käufer durch den Verkäufer; muss im Kaufvertrag ausdrücklich vorbehalten sein (§§ 456 ff. BGB). Die Ausübung des Wiederkaufrechts erfolgt durch formlose Erklärung gegenüber dem Käufer. – Österreich: Wiederkauf nur bei unbeweglichen Sachen; das Recht auf Wiederkauf ist nicht übertragbar (§§ 1067 ff. ABGB). – Schweiz: Rückkaufsrecht nur an Grundstücken; Verträge über einen Wiederkauf bedürfen der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 Abs. 2 OR, Art. 914, 959 ZGB).
Wissenschaft
Diese Kolumne ist 100 Prozent natürlich!
Wir alle halten uns gerne für gute Menschen, also tun wir unseren Teil für die Umwelt. Oder zumindest tun wir so, als ob wir es täten. Das haben auch die Unternehmen bemerkt und kennzeichnen ihre Produkte daher als „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder pappen zumindest einen schönen grünen Aufkleber mit einem Öko-Symbol darauf...
Wissenschaft
Zurück zum Mond
Am 20. Juli 1969 landeten die ersten Menschen auf dem Mond, die letzten verließen ihn am 14. Dezember 1972. Seit mehr als 50 Jahren waren nur noch Roboter dort oben. Einer der Hauptgründe dafür ist sicherlich, dass die bemannten Mondmissionen extrem teuer waren: Mehr als 25 Milliarden US-Dollar kostete das Apollo-Programm....