Lexikon
Wiederkauf
Zurückkaufen eines Gutes vom Käufer durch den Verkäufer; muss im Kaufvertrag ausdrücklich vorbehalten sein (§§ 456 ff. BGB). Die Ausübung des Wiederkaufrechts erfolgt durch formlose Erklärung gegenüber dem Käufer. – Österreich: Wiederkauf nur bei unbeweglichen Sachen; das Recht auf Wiederkauf ist nicht übertragbar (§§ 1067 ff. ABGB). – Schweiz: Rückkaufsrecht nur an Grundstücken; Verträge über einen Wiederkauf bedürfen der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 Abs. 2 OR, Art. 914, 959 ZGB).
Wissenschaft
Wasserstoff ist keine Lösung!
Auf Wasserstoff ruhen seit einigen Jahren große Hoffnungen für die Energiewende: Als Energieträger soll er die saisonalen Schwankungen in der Stromproduktion abfangen, die durch die zunehmende Nutzung von Solar- und Windenergie entstehen. Die Idee ist, dass man den überschüssigen Strom aus sonnen- und windreichen Phasen nutzt, um...
Wissenschaft
Tierisches Ungleichgewicht
Bei manchen Tierarten gibt es unterschiedlich viele Männchen und Weibchen. Und das hat zum Teil verblüffende Gründe. von CHRISTIAN JUNG Abgesehen von wenigen Ausnahmen existieren bei Tieren wie beim Menschen zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Sie unterscheiden sich in Erscheinungsbild, Verhalten, Funktionen und auch bei...
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