Lexikon
Wohnraumbewirtschaftung
die Bewirtschaftung des Wohnraums in der Weise, dass die Verfügung über Wohnraum den an sich Berechtigten weitgehend entzogen und nur mit Genehmigung der staatlichen Wohnungsämter erlaubt ist und dass Mietverhältnisse durch Zwangsvermietverfügung begründet werden konnten. Grundlage der wegen der Wohnungsnot nach dem 2. Weltkrieg eingeführten Wohnraumbewirtschaftung waren zunächst besatzungsrechtliche Vorschriften, die dann durch das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz vom 31. 3. 1953 abgelöst wurden. Dieses wurde durch das Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft vom 23. 6. 1960 aufgehoben. Gewisse letzte Reste sind geblieben: Für Ballungsgebiete können die Landesregierungen gemäß Art. 6 des Gesetzes vom 4. 11. 1971 ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen; Sozialwohnungen dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend belegt werden (§§ 4 ff. Wohnungsbindungsgesetz vom 13. 9. 2001).
Wissenschaft
Baumaterialien als Kohlenstoffspeicher
Baumaterialien wie Beton und Asphalt verursachen bei ihrer Produktion hohe CO2-Emissionen und sind daher nicht gerade für ihre Klimafreundlichkeit bekannt. Doch nun legt eine Studie nahe, dass gerade solche Materialien dazu beitragen könnten, den Klimawandel einzudämmen. Demnach könnten Beimischungen kohlenstoffhaltiger...
Wissenschaft
Innovativer Zement soll Gebäude kühlen
Wenn die Sonne auf Gebäude scheint, heizen sich ihre Wände und Dächer auf und geben die Wärme nach innen und außen ab. Dadurch bilden sich städtische Wärmeinseln und der Energiebedarf für Klimaanlagen steigt. Ein neuartiger Zement soll Abhilfe schaffen: Weil er das Sonnenlicht streut, statt es zu absorbieren, bleibt er sogar...