Lexikon
Wohnraumbewirtschaftung
die Bewirtschaftung des Wohnraums in der Weise, dass die Verfügung über Wohnraum den an sich Berechtigten weitgehend entzogen und nur mit Genehmigung der staatlichen Wohnungsämter erlaubt ist und dass Mietverhältnisse durch Zwangsvermietverfügung begründet werden konnten. Grundlage der wegen der Wohnungsnot nach dem 2. Weltkrieg eingeführten Wohnraumbewirtschaftung waren zunächst besatzungsrechtliche Vorschriften, die dann durch das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz vom 31. 3. 1953 abgelöst wurden. Dieses wurde durch das Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft vom 23. 6. 1960 aufgehoben. Gewisse letzte Reste sind geblieben: Für Ballungsgebiete können die Landesregierungen gemäß Art. 6 des Gesetzes vom 4. 11. 1971 ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen; Sozialwohnungen dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend belegt werden (§§ 4 ff. Wohnungsbindungsgesetz vom 13. 9. 2001).
Wissenschaft
Urzeitlicher Entwicklungsschub der Eukaryoten
Vor etwa 1,8 Milliarden Jahren entstanden die ersten Organismen mit Zellkern, die Eukaryoten. Wie ihre frühe Entwicklung verlief, war allerdings bislang weitgehend unklar. Anhand einer umfassenden Analyse der verfügbaren Fossilien haben Forschende nun ein Diagramm des Lebens erstellt, das für fast zwei Milliarden Jahre zeigt, wie...
Wissenschaft
Moose mit Turbo-Fotosynthese könnten die Landwirtschaft verändern
Wissenschaftler suchen seit langem nach Wegen, um Pflanzen so zu optimieren, dass sie mehr CO2 in Biomasse umwandeln. Nun haben Biologen entdeckt, dass eine Gruppe einzigartiger Landpflanzen, die Hornmoose, eine besonders effektive Form der Fotosynthese betreibt. Ihre Technik zur CO2-Fixierung könnte künftig durch gentechnische...