Lexikon

Wohnungsbauprämie

eine gemäß dem Wohnungsbauprämiengesetz gewährte Zuwendung, wird von den Ländern auf Antrag aus Bundesmitteln für Sparmaßnahmen und Rücklagen zu Bauzwecken gewährt. Prämienbegünstigt werden vor allem Beiträge an Bausparkassen, Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungs- und Siedlungsunternehmen. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Bausparers bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Die Wohnungsbauprämien sind im Wohnungsbauprämiengesetz in der Fassung vom 30. 10. 1997 gesetzlich geregelt.
Kurzsichtigkeit
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Scharf sehen

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Wissenschaft

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