Lexikon
Wohnungsbauprämie
eine gemäß dem Wohnungsbauprämiengesetz gewährte Zuwendung, wird von den Ländern auf Antrag aus Bundesmitteln für Sparmaßnahmen und Rücklagen zu Bauzwecken gewährt. Prämienbegünstigt werden vor allem Beiträge an Bausparkassen, Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungs- und Siedlungsunternehmen. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Bausparers bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Die Wohnungsbauprämien sind im Wohnungsbauprämiengesetz in der Fassung vom 30. 10. 1997 gesetzlich geregelt.

Wissenschaft
Blitzschnell aufgeladen
Durch eine neue Materialklasse lässt sich das Nachladen von Akkus enorm beschleunigen. von DIRK EIDEMÜLLER Jeder kennt das Problem: Der Handy-Akku ist leer und man hat kaum noch Zeit, bevor man aus dem Haus muss. Doch das könnte in ein paar Jahren schon Geschichte sein: Eine neue Technik verspricht, den Akku minutenschnell mit...

Wissenschaft
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Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.
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