Lexikon

Wohnungsbau

eine sozialstaatliche Aufgabe, die nach Maßgabe der Wohnungsbaugesetze und anderer Vorschriften durch Förderungsmaßnahmen verschiedener Art, insbesondere Bewilligung öffentlicher Mittel als zinsverbilligte Darlehen oder als Zuschüsse, Steuerbegünstigungen, Wohnungsbauprämien, im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau und im steuerbegünstigten Wohnungsbau wahrgenommen wird. Die Förderung des Wohnungsbaus hat zum Ziel, den Wohnungsmangel zu beseitigen, eine ausreichende Wohnversorgung aller, besonders der weniger bemittelten Bevölkerungskreise zu ermöglichen und der Eigentumsbildung (Eigenheime, eigengenutzte Eigentumswohnungen) zu dienen. Der Anreiz zur Schaffung frei finanzierter und lediglich steuerbegünstigter Wohnungen durch Freistellung vom Mieterschutz ist mit der Einführung eines allgemeinen Kündigungsschutzes (Wohnraumkündigungsschutzgesetz vom 25. 11. 1971) aufgegeben worden. Bauherrenmodelle.
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Wissenschaft

Von Selbstkorrektur und Fehlerkultur

Was ist das Schlimmste, das jemandem in der Forschung widerfahren kann? Ganz weit oben steht sicherlich, dass ein Teammitglied gezielt Daten manipuliert und Ergebnisse fälscht. Ähnlich arg dürfte es sein, wenn plötzlich klar wird, dass das letzte Dutzend selbst veröffentlichter Forschungsartikel komplett auf falsch...

Knochen
Wissenschaft

Blutvergießen an der Tollense

Knapp 30 Jahre ist es her, dass an den Ufern der Tollense im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ein pfeildurchbohrter Knochen gefunden wurde. In der Folgezeit trugen die Archäologen Überreste von etwa 140 Menschen zusammen. Die Untersuchungen ergaben: Sie sind etwa 3.300 Jahre alt. Doch was damals im Tollensetal geschah, ist bis...

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