Lexikon
Wohnungsbau
eine sozialstaatliche Aufgabe, die nach Maßgabe der Wohnungsbaugesetze und anderer Vorschriften durch Förderungsmaßnahmen verschiedener Art, insbesondere Bewilligung öffentlicher Mittel als zinsverbilligte Darlehen oder als Zuschüsse, Steuerbegünstigungen, Wohnungsbauprämien, im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau und im steuerbegünstigten Wohnungsbau wahrgenommen wird. Die Förderung des Wohnungsbaus hat zum Ziel, den Wohnungsmangel zu beseitigen, eine ausreichende Wohnversorgung aller, besonders der weniger bemittelten Bevölkerungskreise zu ermöglichen und der Eigentumsbildung (Eigenheime, eigengenutzte Eigentumswohnungen) zu dienen. Der Anreiz zur Schaffung frei finanzierter und lediglich steuerbegünstigter Wohnungen durch Freistellung vom Mieterschutz ist mit der Einführung eines allgemeinen Kündigungsschutzes (Wohnraumkündigungsschutzgesetz vom 25. 11. 1971) aufgegeben worden. Bauherrenmodelle.
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