Lexikon
Wohnungsbau
eine sozialstaatliche Aufgabe, die nach Maßgabe der Wohnungsbaugesetze und anderer Vorschriften durch Förderungsmaßnahmen verschiedener Art, insbesondere Bewilligung öffentlicher Mittel als zinsverbilligte Darlehen oder als Zuschüsse, Steuerbegünstigungen, Wohnungsbauprämien, im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau und im steuerbegünstigten Wohnungsbau wahrgenommen wird. Die Förderung des Wohnungsbaus hat zum Ziel, den Wohnungsmangel zu beseitigen, eine ausreichende Wohnversorgung aller, besonders der weniger bemittelten Bevölkerungskreise zu ermöglichen und der Eigentumsbildung (Eigenheime, eigengenutzte Eigentumswohnungen) zu dienen. Der Anreiz zur Schaffung frei finanzierter und lediglich steuerbegünstigter Wohnungen durch Freistellung vom Mieterschutz ist mit der Einführung eines allgemeinen Kündigungsschutzes (Wohnraumkündigungsschutzgesetz vom 25. 11. 1971) aufgegeben worden. Bauherrenmodelle.
Wissenschaft
Jäger und Sammler erreichten Malta schon vor 8500 Jahren
Malta zählt zu den abgelegensten Inseln des Mittelmeers. Rund 100 Kilometer offene See trennen die Insel von der Küste Siziliens. Bislang ging die Wissenschaft davon aus, dass Menschen frühestens ab der Jungsteinzeit technisch in der Lage waren, Malta auf dem Seeweg zu erreichen. Doch neue archäologische Funde widerlegen dies....
Wissenschaft
Flugsaurier: Zu Fuß zum Erfolg
Wie lebten Pterosaurier, wenn sie nicht in der Luft unterwegs waren? Diese Frage beleuchtet nun eine Untersuchung der Hände und Füße zahlreicher Arten aus der gesamten Entwicklungsgeschichte der Flugechsen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die frühen Vertreter noch an das Klettern in Bäumen angepasst waren, während spätere...