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Zündwarenmonopol

ein in Deutschland im Zusammenhang mit einer dem Deutschen Reich von dem schwedischen Zündholzkonzern gewährten Anleihe (Kreuger-Anleihe) durch das Zündwarenmonopolgesetz vom 29. 1. 1930 eingeführtes und mit der Tilgung der letzten Rate der Kreuger-Anleihe zum 15. 1. 1983 abgeschafftes Monopol. Es umfasste die Übernahme der im Monopolgebiet hergestellten Zündwaren von den zur Herstellung berechtigten Unternehmen und den unmittelbaren Weiterverkauf sowie die Ein- und Ausfuhr von Zündwaren. Das Zündwarenmonopol wurde ausgeübt von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft, Sitz: Frankfurt am Main. Der Übernahmepreis sowie der Abgabepreis an den Handel wurden von der Bundesregierung festgesetzt.

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