Gesundheit A-Z

Pflegekassen

Träger der seit 1995 bestehenden gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angeschlossen, jeder gesetzlich Krankenversicherte muss sich auch in einer Pflegekasse versichern. Die Mitgliedsbeiträge sind abhängig vom Einkommen des Versicherten und werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und -geber bezahlt; Familienversicherte bleiben beitragsfrei. Die Leistungen der Pflegekassen gelten pflegebedürftigen Personen, die zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden müssen, mit dem Ziel, sie möglichst lange in ihrer Umgebung zu betreuen. Je nach Bedarf werden die hauswirtschaftliche Versorgung, die Pflege und/oder eine Erstattung der Kosten oder die Zahlung von Pflegegeld angeboten. Die Pflegekassen übernehmen auch anteilig die Kosten für eine stationäre Versorgung, z. B. als Kurzzeitpflege.
Humanoide Echse in Anzug mit Aktentasche, steht aufrecht vor blauem Hintergrund, Text:
Wissenschaft

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