Gesundheit A-Z
Pflegekassen
Träger der seit 1995 bestehenden gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind den Krankenkassen angeschlossen, jeder gesetzlich Krankenversicherte muss sich auch in einer Pflegekasse versichern. Die Mitgliedsbeiträge sind abhängig vom Einkommen des Versicherten und werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und -geber bezahlt; Familienversicherte bleiben beitragsfrei. Die Leistungen der Pflegekassen gelten pflegebedürftigen Personen, die zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden müssen, mit dem Ziel, sie möglichst lange in ihrer Umgebung zu betreuen. Je nach Bedarf werden die hauswirtschaftliche Versorgung, die Pflege und/oder eine Erstattung der Kosten oder die Zahlung von Pflegegeld angeboten. Die Pflegekassen übernehmen auch anteilig die Kosten für eine stationäre Versorgung, z. B. als Kurzzeitpflege.
Wissenschaft
Der solare Doppelpack
Max-Planck-Forscher haben eine neuartige Technologie für die direkte Speicherung von Sonnenlicht geschaffen. Damit ist es möglich, das Sonnenlicht in ein und demselben Material zu absorbieren und zu speichern: eine Sonnenbatterie. von RALF BUTSCHER Es ist ein recht unscheinbares, ungefähr fingernagelgroßes Plättchen, das die...
Wissenschaft
News der Woche 28.11.2025
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