Gesundheit A-Z
Pflegebedürftigkeit
Zustand, der durch die länger andauernde Unfähigkeit gekennzeichnet ist, sich im Alltagsleben selbstständig zurechtzufinden und zu versorgen und der durch eine körperliche, geistige oder psychische Erkrankung, Störung oder Behinderung verursacht wird. Eine Pflegebedürftigkeit kann in sehr unterschiedlichem Ausmaß vorliegen, entsprechend unterscheidet sich die notwendige Hilfe bzw. Pflege zu Hause oder in einer stationären Einrichtung. Den Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen I-III) legt der medizinische Dienst der Pflegekasse fest. Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit und Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftigkeit rund um die Uhr. Die Pflegekassen übernehmen Sach-, Dienst- und finanzielle Leistungen für pflegebedürftige Personen. Falls der medizinische Dienst feststellt, dass eine medizinische Rehabilitation geeignet ist, um das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu verringern bzw. den Zustand zu stabilisieren, bestehen entsprechende Ansprüche gegenüber der Krankenkasse.
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