Lexikon

Pflegereform

Gesetzespaket, das die 1995 eingeführte Pflegeversicherung umfassend reformieren sollte und am 1. 7. 2008 in Kraft trat; beinhaltet u. a.: eine Anhebung der Pflegesätze im ambulanten Sektor und für Schwerstpflegebedürftige in Pflegeheimen; die Einrichtung von Pflegestützpunkten zur Information über Pflegeleistungen und Pflegeeinrichtungen; die Einführung unangemeldeter Qualitätskontrollen in Pflegeeinrichtungen ab 2011; eine Anhebung der Leistungen für Altersverwirrte, psychisch Kranke und geistig Behinderte; einen Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung von der Arbeit bei akutem Pflegebedarf eines Angehörigen für bis zu 10 Arbeitstage sowie einen Anspruch auf unbezahlte sechsmonatige Freistellung für die Pflege eines Angehörigen, für die die Pflegeversicherung die Sozialbeiträge übernimmt. Gefördert werden ferner betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, in denen Pflegebedürftige zusammenleben. Die Beiträge zur Pflegeversicherung stiegen zum 1. 7. 2008 von damals 1,7% um 0,25% auf 1,95%, für Kinderlose von 1,95% auf 2,2% des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
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