Lexikon

Krankenkassen

Träger der sozialen Krankenversicherung: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Seekrankenkasse, landwirtschaftliche Krankenkassen, die Bundesknappschaft und die Ersatzkassen. Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Organe sind die Vertreterversammlung, die die Satzung erlässt, und der Vorstand als Vollzugsorgan. Die Geschäfte führt eine hauptamtliche Geschäftsführung. Die Organe sind in der Regel paritätisch aus Versicherten und Arbeitgebern zusammengesetzt. Die Versichertenvertreter werden in Sozialwahlen gewählt. Die einzelnen Krankenkassen, so z. B. die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, können sich zu Landes- und Bundesverbänden zusammenschließen. Neue Ersatzkassen werden nicht mehr zugelassen. Die Krankenkassen sind ferner für den Einzug der von den Arbeitgebern überwiesenen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen zuständig. Seit 1995 sind bei den Krankenkassen auch die Pflegekassen errichtet. Außerhalb der Krankenkassen besteht die Möglichkeit, sich privat zu versichern (private Krankenversicherung). Seit 1996 besteht zwischen den gesetzlichen Krankenkassen Wahlfreiheit für Pflichtversicherte. Nur für die Seekrankenkasse und die Bundesknappschaft gibt es eine gesetzlich geregelte Zuständigkeit.
Wissenschaft

An der Grenze des Periodensystems

Forschende erzeugen mithilfe von Teilchenbeschleunigern neue superschwere Elemente. von CAROLIN SAGE Nur wenige Minuten nach dem Urknall entstanden die ersten chemischen Elemente: Wasserstoff, Helium und Lithium. Doch dabei blieb es nicht. Eigentlich fing die sogenannte Nukleosynthese erst anschließend an, denn im Inneren von...

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Höhlenkino im Flackerlicht

Feuerschein erleuchtete die Wände nicht nur für die Arbeit der Künstler, manche Werke erweckte es regelrecht zum Leben. von Rolf Heßbrügge Prähistorische Höhlenkunst liegt meist tief im Inneren von Höhlen verborgen. Ohne Beleuchtung sieht man dort kaum die Hand vor Augen, geschweige denn die Objekte an den Wänden. Die...

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