Lexikon

Ersatzkassen

Träger der sozialen Krankenversicherung; Körperschaften des öffentlichen Rechts, hervorgegangen aus Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Ersatzkassen sind mit rund einem Drittel Marktanteil die zweitgrößte Kassenart. Ersatzkassen sind z. B. die BEK Barmer Ersatzkasse, die DAK Deutsche Angestellten-Krankenkasse, die GEK Gmünder Ersatzkasse, die HaMü Hamburg-Münchener Krankenkasse, die HZK Krankenkasse für Bau- und Holzberufe u. a. Eine Neuzulassung von Ersatzkassen gibt es nicht. Die Aufsicht über die Ersatzkassen führt das Bundesversicherungsamt.
Illustration eines pinken, runden Virus mit Augen, umkreist von einem schwarzen Band mit der Aufschrift
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