Lexikon
Ersatzkassen
Träger der sozialen Krankenversicherung; Körperschaften des öffentlichen Rechts, hervorgegangen aus Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Ersatzkassen sind mit rund einem Drittel Marktanteil die zweitgrößte Kassenart. Ersatzkassen sind z. B. die BEK Barmer Ersatzkasse, die DAK Deutsche Angestellten-Krankenkasse, die GEK Gmünder Ersatzkasse, die HaMü Hamburg-Münchener Krankenkasse, die HZK Krankenkasse für Bau- und Holzberufe u. a. Eine Neuzulassung von Ersatzkassen gibt es nicht. Die Aufsicht über die Ersatzkassen führt das Bundesversicherungsamt.
Wissenschaft
Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur
An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...
Wissenschaft
Geschützt Surfen
Jeder Nutzer von üblichen Browsern oder Suchmaschinen ist über seine IP-Adresse identifizierbar und gibt durch die Internet-Nutzung Informationen über sich preis. Wer nicht ausspioniert werden will, kann sich nur durch einen anderen Weg ins Internet schützen. Doch die Technologie wird auch von Kriminellen im Darknet genutzt. von...