Lexikon

Ersatzkassen

Träger der sozialen Krankenversicherung; Körperschaften des öffentlichen Rechts, hervorgegangen aus Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Ersatzkassen sind mit rund einem Drittel Marktanteil die zweitgrößte Kassenart. Ersatzkassen sind z. B. die BEK Barmer Ersatzkasse, die DAK Deutsche Angestellten-Krankenkasse, die GEK Gmünder Ersatzkasse, die HaMü Hamburg-Münchener Krankenkasse, die HZK Krankenkasse für Bau- und Holzberufe u. a. Eine Neuzulassung von Ersatzkassen gibt es nicht. Die Aufsicht über die Ersatzkassen führt das Bundesversicherungsamt.
Der weiche Boden lässt Tokio immer weiter einsinken. Bei gleichzeitig steigendem Meeresspiegel ist dies fatal.
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Redox-Flow-Batterien
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Die Sonderlinge

Sie unterscheiden sich grundlegend von allen anderen elektrochemischen Energiespeichern: Redox-Flow-Batterien. Forscher arbeiten daran, sie preiswerter und nachhaltiger zu machen. von FRANK FRICK Der Forschungsbericht von Lawrence Thaller beginnt recht unspektakulär: Für Systeme zu einer dezentralen Stromversorgung, die entweder...

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