Gesundheit A-Z
Zuzahlungen
die Kosten für Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, die gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssen, sofern sie über 18 Jahre sind, nicht unter der Einkommensgrenze der sog. Sozialklausel liegen und nicht mehr ausgeben müssen als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens jährlich (sog. Überforderungsklausel). Zuzahlungen betreffen u. a. Kosten für Arznei-, Hilfs- und Verbandmittel, Zahnersatz und Sehhilfen und einen Beitrag zur stationären Behandlung je nach Anzahl der Pflegetage.
Wissenschaft
Fragen bitte!
Was ist das Wichtigste auf dem Weg zu echter Erkenntnis in der Wissenschaft? Rätsel zu lösen und Antworten zu finden, werden die meisten jetzt denken. In der Forschung sehen das jedoch viele anders. Denn was ist die Voraussetzung dafür, dass ich überhaupt Rätsel lösen und Antworten finden kann? Die richtigen Fragen zu stellen!...
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News der Woche 22.08.2025
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