Gesundheit A-Z
Zuzahlungen
die Kosten für Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, die gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssen, sofern sie über 18 Jahre sind, nicht unter der Einkommensgrenze der sog. Sozialklausel liegen und nicht mehr ausgeben müssen als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens jährlich (sog. Überforderungsklausel). Zuzahlungen betreffen u. a. Kosten für Arznei-, Hilfs- und Verbandmittel, Zahnersatz und Sehhilfen und einen Beitrag zur stationären Behandlung je nach Anzahl der Pflegetage.
Wissenschaft
Die Wikinger kamen mit Pferd und Hund
Auf einem englischen Wikingerfriedhof aus dem 9. Jahrhundert wurden in einem Grab Knochen von Menschen und Tieren gefunden. Das Überraschende: Die Wikinger hatten diese Tiere über die Nordsee mitgebracht. von ALEXANDRA BLOCH PFISTER Mehr als 300 Jahre überfielen, plünderten und brandschatzten Wikinger europäische Küstenregionen,...
Wissenschaft
Eine für alle
Ameisen und Menschen leben in großen Gemeinschaften. Doch während wir unser Glück in verschiedenen Lebensformen suchen, folgen alle Ameisen dieser Welt einem altruistischen Verhalten als Leitmotiv. Das Kollektiv steht über allem. von PHOEBE KOPPENDORFER Sie riechen den Alarm. Wie ein Lauffeuer verbreitet sich das olfaktorische...