Gesundheit A-Z

Zuzahlungen

die Kosten für Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung, die gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssen, sofern sie über 18 Jahre sind, nicht unter der Einkommensgrenze der sog. Sozialklausel liegen und nicht mehr ausgeben müssen als zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens jährlich (sog. Überforderungsklausel). Zuzahlungen betreffen u. a. Kosten für Arznei-, Hilfs- und Verbandmittel, Zahnersatz und Sehhilfen und einen Beitrag zur stationären Behandlung je nach Anzahl der Pflegetage.
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