Gesundheit A-Z
Praxisgebühr
Regelung, nach der Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen pro Vierteljahr 10 Euro Gebühr bezahlen müssen, wenn sie einen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten besuchen. Ziel der Zuzahlung ist, die finanzielle Situation der Krankenkassen zu verbessern. Das Geld wird vom Arzt an die Krankenkassen weitergeleitet.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Praxisgebühr. Kontrollbesuche beim Zahnarzt sowie Arztbesuche zu Vorsorge-, Früherkennungsuntersuchungen und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ebenfalls ausgenommen.
Bei Überweisung zu einem anderen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten im selben Quartal fällt keine weitere Praxisgebühr an. Wenn im selben Quartal sowohl eine ärztliche Behandlung als auch eine zahnärztliche Behandlung notwendig ist, so muss die Praxisgebühr jeweils entrichtet werden; Überweisungen zwischen Ärzten und Zahnärzten gibt es nicht. Wird in einem Krankenhaus eine ambulante Behandlung in Anspruch genommen, bevor ein niedergelassener Arzt besucht wird, ist die Praxisgebühr im Krankenhaus zu entrichten. Die entsprechende Quittung ersetzt in diesem Fall die Überweisung und bei einem nachfolgenden Arztbesuch ist keine Gebühr mehr fällig.

Wissenschaft
Zweierlei Maß
Vom griechischen Philosophen Protagoras stammt der Satz „Der Mensch ist das Maß aller Dinge“. Was er damit meinte: Alle Dinge in der Welt sind immer nur so, wie sie dem Menschen erscheinen. Oder anders ausgedrückt: Der Mensch kann nicht heraus aus seiner Haut – und stellt sich daher stets selbst ins Zentrum seiner Bewertungen....

Wissenschaft
Mit Sonnenenergie durch die Wüste
Bei internationalen Wettkämpfen treten solarbetriebene Rennwagen gegeneinander an. Wüstenstraßen werden dabei zu Teststrecken für neue Solartechnologien. von RAINER KURLEMANN Wer in Marokko Auto fährt, erlebt viele Überraschungen. Das Königreich ist ein modernes Land, trotzdem trifft man auf den Straßen so manchen Eselskarren und...