Lexikon
Praxisgebühr
Zuzahlung zu Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuchen in Höhe von 10 Euro pro Quartal, die der gesetzlich Krankenversicherte seit 2004 nach dem GKV-Modernisierungsgesetz direkt in der Arztpraxis zu entrichten hatte. Die Praxisgebühr wurde 2013 abgeschafft. Die Praxisgebühr wurde beim ersten Arztkontakt fällig, sie entfällt bei Patienten unter 18 Jahren, bei Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxebehandlungen sowie bei Arztbesuchen mit Überweisung im gleichen Quartal; für den Zahnarztbesuch ist eine separate Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal fällig. Ziel der Einführung einer Praxisgebühr war die finanzielle Entlastung der Krankenkassen durch Stärkung der Eigenverantwortung und durch Reduzierung der Arztbesuche von Versicherten.
Wissenschaft
Meinung ohne Ahnung
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Wissenschaft
Rückkehr zum Mond
Ein halbes Jahrhundert nach Apollo 17 wollen Menschen wieder zum Erdtrabanten. Der erste Testflug war ein großer Erfolg.
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