Lexikon
Praxisgebühr
Zuzahlung zu Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuchen in Höhe von 10 Euro pro Quartal, die der gesetzlich Krankenversicherte seit 2004 nach dem GKV-Modernisierungsgesetz direkt in der Arztpraxis zu entrichten hatte. Die Praxisgebühr wurde 2013 abgeschafft. Die Praxisgebühr wurde beim ersten Arztkontakt fällig, sie entfällt bei Patienten unter 18 Jahren, bei Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxebehandlungen sowie bei Arztbesuchen mit Überweisung im gleichen Quartal; für den Zahnarztbesuch ist eine separate Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal fällig. Ziel der Einführung einer Praxisgebühr war die finanzielle Entlastung der Krankenkassen durch Stärkung der Eigenverantwortung und durch Reduzierung der Arztbesuche von Versicherten.
Wissenschaft
„Waffen waren bei Olympia verboten“
Der olympische Friedensgedanke ist ein historisches Vermächtnis der griechischen Antike an die Neuzeit – oder? Der Olympiahistoriker Stephan Wassong räumt mit einigen Missverständnissen auf. Das Gespräch führte ROLF HESSBRÜGGE Herr Prof. Wassong, alle paar Jahre beschwört die Welt den „olympischen Frieden“, den es aber nie zu...
Wissenschaft
Wie alt sind die Sterne?
Die stellare Datierung ist schwierig und oft mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Gyrochronologie hilft nun bei isolierten Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Das Gewimmel im Sternenhimmel besteht aus ganz unterschiedlichen Gestirnen: von den kühlen Roten Zwergen, die viele Dutzend Milliarden Jahre brennen, bis zu den heißen Blauen...