Lexikon

Bundesversicherungsamt

Abkürzung BVA, durch Gesetz vom 9. 5. 1956 errichtete, selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Soziales; Sitz: Bonn (seit 2000). Hauptaufgaben: Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger, z. B. die Deutsche Rentenversicherung, alle großen Ersatzkassen, ferner die bei den Krankenkassen errichteten Träger der sozialen Pflegeversicherung, Mitwirkung an bestimmten Maßnahmen der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger, Verteilungs- und Rechnungsaufgaben der Rentenversicherung. Das BVA nimmt wichtige Verwaltungsaufgaben des ehemaligen Reichsversicherungsamtes wahr.
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