Lexikon

Künstlersozialversicherung

Künstlersozialkasse; KSK
Teil der Sozialversicherung, durch die Künstler und Publizisten seit 1981 in der Renten-, Kranken- (seit 1983) und gesetzlichen Pflegeversicherung (seit 1995) erfasst sind; sie wird je zur Hälfte aus den Beiträgen der Versicherten und der Künstlersozialabgabe finanziert, zu der der Bund einen Zuschuss zahlt, so dass ein Beitragsanteil erreicht wird, der dem Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. Mit der Durchführung der Künstlersozialversicherung ist die Künstlersozialkasse (KSK) beauftragt. Sie prüft die Zugehörigkeit von Künstlern und Publizisten zum versicherungspflichtigen Personenkreis und zieht den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein. Die KSK ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes und untersteht der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes. In
Österreich
sind frei- und hauptberuflich tätige Künstler gemäß § 3 Abs. 3 GSVG (gewerbliche SozialversicherungsG) pflichtversichert.
Meeresboden, Rauch
Wissenschaft

Heiße Flecken in der Tiefsee

In einigen Regionen der Ozeane quillt heißes Wasser aus dem Meeresboden hervor. Diese hydrothermalen Quellen sind nicht nur einzigartige Lebensräume für exotische Tiere und speziell angepasste Mikroorganismen, sondern bergen auch viele von der Industrie begehrte Rohstoffe. von THERESA GUGGOLZ Als ein Team aus französischen und US...

Eine Königspython auf einem Ast
Wissenschaft

Wie Python-Herzen üppige Mahlzeiten überstehen

Pythons verschlingen gelegentlich ganze Tiere. Um diese übergroßen Mahlzeiten verdauen zu können, muss sich ihr Herz anpassen und mehr leisten. Wie den Schlangen das gelingt, haben nun Biomediziner herausgefunden. Demnach kombinieren die Reptilien verschiedene biologische Mechanismen. Unter anderem ist dadurch das Erbgut in den...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon