Lexikon

Künstlersozialversicherung

Künstlersozialkasse; KSK
Teil der Sozialversicherung, durch die Künstler und Publizisten seit 1981 in der Renten-, Kranken- (seit 1983) und gesetzlichen Pflegeversicherung (seit 1995) erfasst sind; sie wird je zur Hälfte aus den Beiträgen der Versicherten und der Künstlersozialabgabe finanziert, zu der der Bund einen Zuschuss zahlt, so dass ein Beitragsanteil erreicht wird, der dem Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. Mit der Durchführung der Künstlersozialversicherung ist die Künstlersozialkasse (KSK) beauftragt. Sie prüft die Zugehörigkeit von Künstlern und Publizisten zum versicherungspflichtigen Personenkreis und zieht den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuss ein. Die KSK ist eine Abteilung der Unfallkasse des Bundes und untersteht der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes. In
Österreich
sind frei- und hauptberuflich tätige Künstler gemäß § 3 Abs. 3 GSVG (gewerbliche SozialversicherungsG) pflichtversichert.
Dinosaurier
Wissenschaft

Fäkale Forensik

Versteinerter Kot verrät Paläontologen viel über die frühe Dinosaurier-Evolution. Funde im Südwesten Polens dokumentieren den Aufstieg dieser Reptiliengruppe vor über 200 Millionen Jahren. von BETTINA WURCHE Der Dinosaurier beißt einige saftige Farnwedel ab, danach knabbert er Koniferen-Grün – und schluckt, ohne zu kauen. Im Dino...

Wissenschaft

Alzheimer per App erkennen?

Bislang lässt sich Alzheimer nur durch die Untersuchung von Nervenwasser oder aufwendige nuklearmedizinische Methoden sicher nachweisen. Seit einiger Zeit aber werden Handy-Apps entwickelt, mit denen sich die Krankheit künftig möglicherweise sehr viel einfacher diagnostizieren lässt. Diese Apps testen unter anderem das...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon