Lexikon

Spezialeinsatzkommando

SEK
besonders ausgebildete und ausgerüstete Spezialeinheit der Polizei, früher auch Sondereinsatzkommando genannt, die zur Bekämpfung schwerster Gewaltkriminalität eingesetzt wird, z. B. bei Geiselnahme, Zugriff auf bewaffnete oder sehr gefährliche Gewalttäter, Razzien im Bereich der organisierten Kriminalität, Personen- und Zeugenschutzmaßnahmen, allgemein in den Fällen, in denen herkömmlich ausgebildete und ausgerüstete Polizisten überfordert oder gefährdet wären; auch eingesetzt zur Rettung von gefährdeten Menschenleben, insbesondere bei Androhung von Selbstmord; aufgrund der Innenministerkonferenz 1974 gegründet, den Polizeien der Bundesländer, meist den Landeskriminalämtern zugeordnet, aber auch in größeren Städten oder an regionalen Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet. Ein Spezialeinsatzkommando der Bundespolizei ist die GSG 9.
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