Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Exequatur
Ex|e|qua|tur 〈〉
n.
, –s
, –tu|ren
1.
Bestätigung, Zulassung (eines ausländischen Konsuls)
2.
staatliche Erlaubnis, kirchliche Akte zu verkünden
3.
Vollstreckungswirkung eines im Ausland ergangenen Gerichtsurteils im Inland
[
lat.
, „er möge ausführen“]
Wissenschaft
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Wissenschaft
Schwebende Atome als Magnetsensoren
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