Lexikon
Kọnsul
Völkerrecht
der ständige Vertreter eines Staates in den wichtigsten Städten des Auslands, hauptsächlich mit der Wahrung der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen seiner Landsleute beauftragt (Gegensatz: Diplomaten, die politische Vertretung des Staates). Die Konsuln sind entweder Berufsbeamte des Heimatstaats oder Staatsangehörige des Aufenthaltsstaats, die – meist als Kaufleute – von einem anderen Land mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden (Berufskonsul, Wahlkonsul, Honorarkonsul). Jurisdiktionskonsuln waren Konsulen, die aufgrund von Kapitulationsverträgen zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über eigene Staatsangehörige im fremden Land unter Anwendung des eigenen Rechts befugt waren; diese Einrichtung hat nach Ende der Kolonialzeit ihren Abschluss gefunden. – Die Ausübung der konsularischen Tätigkeit ist von der Zustimmung des Aufenthaltsstaates abhängig (Exequatur) und ist jeweils auf einen bestimmten Amtsbezirk beschränkt. Das Konsularwesen ist international geregelt im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. 4. 1963.
Wissenschaft
Die DNA als zweite Geige
„Wir haben das Geheimnis des Lebens gefunden!“ Diesen Jubelschrei soll Francis Crick ausgestoßen haben, als er zusammen mit James Watson im Februar 1953 in eine Kneipe namens „Eagle“ gerannt kam, nachdem das Duo auf die Idee gekommen war, sich die Struktur des Erbmaterials DNA als Doppelhelix vorzustellen. Vermutlich hätte ihnen...
Wissenschaft
Wie sich das Gehirn in der Schwangerschaft verändert
Eine Schwangerschaft verändert nicht nur den weiblichen Körper, sondern auch das Gehirn. Das zeigt eine Studie anhand von wiederholten Hirnscans einer Erstgebärenden vor, während und nach der Schwangerschaft. Demnach schrumpft die graue Substanz ab der neunten Schwangerschaftswoche, während das Volumen der weißen Substanz, also...