Lexikon
Kọnsul
Völkerrecht
der ständige Vertreter eines Staates in den wichtigsten Städten des Auslands, hauptsächlich mit der Wahrung der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen seiner Landsleute beauftragt (Gegensatz: Diplomaten, die politische Vertretung des Staates). Die Konsuln sind entweder Berufsbeamte des Heimatstaats oder Staatsangehörige des Aufenthaltsstaats, die – meist als Kaufleute – von einem anderen Land mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden (Berufskonsul, Wahlkonsul, Honorarkonsul). Jurisdiktionskonsuln waren Konsulen, die aufgrund von Kapitulationsverträgen zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über eigene Staatsangehörige im fremden Land unter Anwendung des eigenen Rechts befugt waren; diese Einrichtung hat nach Ende der Kolonialzeit ihren Abschluss gefunden. – Die Ausübung der konsularischen Tätigkeit ist von der Zustimmung des Aufenthaltsstaates abhängig (Exequatur) und ist jeweils auf einen bestimmten Amtsbezirk beschränkt. Das Konsularwesen ist international geregelt im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. 4. 1963.
Wissenschaft
Fortschritt durch Abtritt
Max Planck schrieb in seiner wissenschaftlichen Selbstbiografie den Satz: „Eine neue wissenschaftliche Wahrheit pflegt sich nicht in der Weise durchzusetzen, dass ihre Gegner überzeugt werden und sich als belehrt erklären, sondern vielmehr dadurch, dass die Gegner allmählich aussterben und dass die heranwachsende Generation von...
Wissenschaft
Behandlung im Blindflug
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