Lexikon
Kọnsul
Völkerrecht
der ständige Vertreter eines Staates in den wichtigsten Städten des Auslands, hauptsächlich mit der Wahrung der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen seiner Landsleute beauftragt (Gegensatz: Diplomaten, die politische Vertretung des Staates). Die Konsuln sind entweder Berufsbeamte des Heimatstaats oder Staatsangehörige des Aufenthaltsstaats, die – meist als Kaufleute – von einem anderen Land mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden (Berufskonsul, Wahlkonsul, Honorarkonsul). Jurisdiktionskonsuln waren Konsulen, die aufgrund von Kapitulationsverträgen zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über eigene Staatsangehörige im fremden Land unter Anwendung des eigenen Rechts befugt waren; diese Einrichtung hat nach Ende der Kolonialzeit ihren Abschluss gefunden. – Die Ausübung der konsularischen Tätigkeit ist von der Zustimmung des Aufenthaltsstaates abhängig (Exequatur) und ist jeweils auf einen bestimmten Amtsbezirk beschränkt. Das Konsularwesen ist international geregelt im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. 4. 1963.
Wissenschaft
Regenwasser könnte erste Zell-Vorläufer stabilisiert haben
Vor rund 3,8 Milliarden Jahren entstanden in der Ursuppe die ersten Bausteine des Lebens. Doch wie konnten sie sich so zusammenlagern, dass daraus individuelle Zellen wurden? Eine Studie zeigt nun einen möglichen Mechanismus auf. Demnach könnten sich spontan Tröpfchen mit verschiedenen komplexen Molekülen zusammengelagert haben....
Wissenschaft
Ein Bund fürs Leben
Die Beziehung zu unseren Geschwistern ist häufig eine der längsten Beziehungen, die wir haben. Sie lehrt uns wichtige soziale Kompetenzen. Und prägt uns ein Leben lang. von DANIELA LUKAßEN-HELD (Text) und LINUS SCHILLING (Illustrationen) Streit und Versöhnung, Liebe und Hass, Neid und Gunst – wohl kaum eine Beziehung ist so von...