Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

interpellieren

in|ter|pel|lie|ren
V.
3, hat interpelliert
I.
o. Obj.
eine Interpellation
(1)
einbringen, anfragen
II.
mit Akk.; veraltet
jmdn. i.
jmdn. unterbrechen, jmdm. ins Wort fallen
[< 
lat.
interpellare
„unterbrechen, Einspruch erheben“, < 
inter
„dazwischen“ und
pellere
„schlagen, stoßen“]
Pangenom, Menschen, Erbgut
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