Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Kontrollapparat

Kon|trll|ap|pa|rat
m.
1.
Apparat mit Kontrollfunktion
2.
Gesamtheit der Ämter, Institutionen, Personen o. Ä., die bestimmte Kontrollfunktionen ausüben
Die Buchstabenfolge
kon|tr
kann in Fremdwörtern auch
kont|r
getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B.
trahieren, tribuieren
.
Neuguinea, Zähne
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