Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Laissez–faire
Lais|sez–faire 〈〉
[lɛse:fɛr]
n.
, –
, nur Sg.
1.
〈urspr. Schlagwort der Wirtschaftspolitik des 19. Jh. für〉
die Nichteinmischung des Staates in die Wirtschaft
2.
〈allg.〉
Gewährenlassen, Dahintreibenlassen (z. B. bei der Kindererziehung);
ein solches L. ist unverantwortlich
[eigtl.
Laissez faire, laisser aller,
oder passer,
frz.
, „lassen Sie machen, lassen Sie gehen“]