Wahrig Herkunftswörterbuch
Präklusivfrist
Frist, nach deren Ablauf ein an sich geltendes Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann
♦
aus
lat.
praeclusio „das Verschließen“, zu lat.
praecludere „verschließen, versperren“, aus lat.
prae „vor“ (im Sinne von „vor jmdm.“) und lat.
claudere (in Zus. –cludere) „schließen“
Wissenschaft
Mit Sonnenenergie durch die Wüste
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Wissenschaft
Kontroverse Quantenrealität
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