Wahrig Herkunftswörterbuch

Präklusivfrist

Frist, nach deren Ablauf ein an sich geltendes Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann
aus
lat.
praeclusio „das Verschließen“, zu
lat.
praecludere „verschließen, versperren“, aus
lat.
prae „vor“ (im Sinne von „vor jmdm.“) und
lat.
claudere (in Zus. cludere) „schließen“

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