Wissensbibliothek
Welche Anforderungen muss der Haushalt eines EU-Staates erfüllen?
In einem EU-Mitgliedsland darf die Neuverschuldung nicht über 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen. Ansonsten leitet die Europäische Kommission ein »Verfahren wegen übermäßigen Defizits« ein. Daraufhin muss das betroffene Land einen Plan zum Abbau des Defizits vorlegen. Wenn es den Plan nicht einhält, können Sanktionen verhängt werden. Dazu gehören u. a. Geldstrafen (von 0,2 bis 0,5 % des BIP) sowie die Hinterlegung von Geldern bei der EU. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn ein außergewöhnliches Ereignis auftritt (z. B. eine Naturkatastrophe) oder sich das betroffene Land in einer schweren Wirtschaftskrise befindet.
Die Sanktionen müssen vom Ministerrat mit Zweidrittelmehrheit gebilligt werden, wobei das betroffene Land kein Stimmrecht hat. Deutschland verfehlte 2005 zum vierten Mal in Folge die Defizitgrenze, ohne dass Sanktionen ergriffen wurden.
… und – Schnitt!
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Himmlische Lichtspiele
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