Lexikon

Ausfertigung von Rechtsvorschriften

Beurkundung, dass der zur Verkündung bestimmte Text dieser Vorschriften rechtmäßig zustande gekommen, häufig auch, dass er inhaltlich rechtmäßig ist. Die Ausfertigung von Gesetzen erfolgt in der Regel durch das Staatsoberhaupt (z. B. in Deutschland durch den Bundespräsidenten). In Österreich heißt die Ausfertigung Beurkundung.
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