Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Wahlrecht
Wahl|recht 〈〉
n.
, –(e)s
, nur Sg.
1.
Recht, an einer Wahl teilzunehmen;
aktives W.
Recht, bei einer Wahl abzustimmen;
passives W.
Recht, sich wählen zu lassen
2.
Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die Wahlen betreffen
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