Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Wahlrecht

Wahl|recht
n.
, (e)s
, nur Sg.
1.
Recht, an einer Wahl teilzunehmen;
aktives W.
Recht, bei einer Wahl abzustimmen;
passives W.
Recht, sich wählen zu lassen
2.
Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die Wahlen betreffen

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon