Lexikon

Aussperrung

im Arbeitskampf eine Maßnahme der Arbeitgeber. Aussperrung besteht im Ausschließen der Arbeitnehmer von der Arbeit als Reaktion auf Maßnahmen des Arbeitskampfes (Streik), wobei das Arbeitsentgelt nicht weitergezahlt wird. Aussperrung ist grundsätzlich nur als sogenannte Abwehr-Aussperrung zulässig, d. h. sie muss der Abwehr von Streikmaßnahmen dienen und dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Durch Aussperrung werden die Arbeitsverhältnisse nicht gelöst, sondern nur die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ausgesetzt. Nach Ende der Aussperrung lebt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wieder auf. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel bei politisch motivierten oder wilden Streiks, führt die Aussperrung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Österreich
und
Schweiz
: keine Regelung.
Wissenschaftliche Aufnahme eines kleinen Spinnentiers auf einer weißen, strukturierten Oberfläche gegen schwarzen Hintergrund.
Wissenschaft

Mit Spannung und Thermik in die Lüfte

Winzig kleine und auch gar nicht so kleine Tiere können ohne Flügel prima viele Kilometer weit und hoch fliegen. Von THOMAS ZAUNER Es fliegt und fleucht in der Atmosphäre. Luftplankton muss nicht mikroskopisch klein sein. Insekten, Spinnen und anderes Kleingetier, das durch den Wind emporgehoben wird, zählen auch dazu. Wie bei...

Caretta, Karettschildkröte
Wissenschaft

Auf zu neuen Ufern

Meeresschildkröten vergrößern ihr Gebiet im Mittelmeer. In Italien verfolgen Forscherinnen die Entwicklung mit moderner Technik und schützen dabei die Nester. von KURT DE SWAAF Es ist kurz vor Mitternacht, und der Strand von Marina di Ascea wirkt seltsam verwaist. Noch vor wenigen Stunden wuselten hier fröhlich Familien umher,...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon