Lexikon
Aussperrung
im Arbeitskampf eine Maßnahme der Arbeitgeber. Aussperrung besteht im Ausschließen der Arbeitnehmer von der Arbeit als Reaktion auf Maßnahmen des Arbeitskampfes (Streik), wobei das Arbeitsentgelt nicht weitergezahlt wird. Aussperrung ist grundsätzlich nur als sogenannte Abwehr-Aussperrung zulässig, d. h. sie muss der Abwehr von Streikmaßnahmen dienen und dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Durch Aussperrung werden die Arbeitsverhältnisse nicht gelöst, sondern nur die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag ausgesetzt. Nach Ende der Aussperrung lebt das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten wieder auf. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel bei politisch motivierten oder wilden Streiks, führt die Aussperrung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. –
Österreich
und Schweiz
: keine Regelung.
Wissenschaft
Künstliche Pause für menschliche Embryos
Viele Tierarten können die Entwicklung ihrer Embryos verzögern, damit der Nachwuchs zur gewünschten Zeit geboren wird. Eine Studie zeigt nun, dass diese Fähigkeit auch bei uns Menschen grundlegend vorhanden ist und aktiviert werden kann. An einem Blastozystenmodell aus menschlichen Stammzellen gelang es dem Forschungsteam, die...
Wissenschaft
Reparatur an der Natur
Würden besonders klimawirksame Ökosysteme vor der Zerstörung bewahrt oder wiederhergestellt, ließe sich die CO2-Konzentration in der Atmosphäre stark reduzieren. von HARTMUT NETZ Die Wälder Kanadas brannten 2023 in einem zuvor nicht gekannten Ausmaß. Bis Ende August waren nach offiziellen Angaben über 15 Millionen Hektar Wald...