Lexikon

Baslika

[
die; griechisch, „Königshalle“
]
ein drei- oder mehrschiffiger Hallenbau mit überhöhtem Mittelschiff, das sein Licht aus der die Dächer der Seitenschiffe überragenden Fensterzone (Lichtgaden) erhält. Das Mittelschiff endet in der Apsis.
Die römische Palast-, Markt- oder Gerichtsbasilika war eine weite, offene Halle, die meist von Seitenschiffen (Säulenhallen) begleitet wurde. Aus diesem Bauschema entstand die konstantinische Basilika (Beispiele in Rom und Jerusalem), deren Gliederung für den frühchristlichen Basilikatypus vorbildlich wurde: Vorhof (Atrium, gewöhnlich quadratisch und von Säulen umgeben) und Vorhalle (Narthex) führen in die drei- und mehrschiffige Basilika, die von einem Querschiff durchschnitten sein kann. Eine entscheidende Weiterbildung erfuhr die Basilika in karolingischer Zeit mit der Verlängerung des Mittelschiffs durch den Chor und mit der Durchdringung von Querhaus und Mittelschiff in der Vierung, die zum Maß der romanischen Basilika wurde. In der ausgehenden Gotik setzte sich dagegen der Typus der Hallenkirche durch.
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