Lexikon
Berufsgenossenschaften
als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Träger der Unfallversicherung; gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch VII. Man unterscheidet zwischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und Seeberufsgenossenschaften; Mitglieder sind alle Unternehmer, die regelmäßig Versicherungspflichtige beschäftigen, mit Ausnahme des Bundes, der Länder, der Bundesagentur für Arbeit, der Gemeinden und Gemeindeverbände, die selbst Träger der Unfallversicherung sind.
Wissenschaft
Das Geheimnis der Gedächtniszellen
Moderne Analysemethoden können Moleküle und Zellen sortieren und erlauben erstaunliche Einblicke in das Immunsystem. von RAINER KURLEMANN Das Immunsystem erinnert sich an Erkrankungen, die unser Gedächtnis längst vergessen hat. Denn in unserem Knochenmark wird die individuelle Geschichte der Infektionen unseres Lebens gespeichert...
Wissenschaft
Mythos Varusschlacht
Wie kaum ein anderes historisches Ereignis hat die Varusschlacht den deutschen Nationalismus beflügelt. Und selten wurde in den letzten 500 Jahren ein historischer Ort so sehnsüchtig gesucht wie dieses legendäre Schlachtfeld. Am Ende hat ein metallurgischer Fingerabdruck Gewissheit gebracht. von ALEXANDRA BLOCH-PFISTER Die...
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