Lexikon

Miteigentum

gemeinschaftliches Eigentum in Bruchteilsgemeinschaft (§§ 10081011 BGB; ähnlich Art. 646 ff. schweizerisches ZGB und §§ 825 ff. österreichisches ABGB); zu unterscheiden vom Gesamteigentum (Gesamthand). Miteigentum besteht auch beim Wohnungseigentum an den im gemeinschaftlichen Gebrauch befindlichen Gegenständen.
Sonne, Einstoß
Wissenschaft

Leben bei Roten Zwergen?

Auf der Suche nach einer zweiten Erde gelten Planeten bei Roten Zwergen als aussichtsreich. Doch wie lebensfreundlich sind sie wirklich? von FRANZISKA KONITZER Gliese 887 macht einen ruhigen, unspektakulären Eindruck – und genau deshalb interessiert sich Sandra Jeffers brennend für den Stern. Die Astronomin von der Universität...

Hardwicke's_Woolly_Bat_(Kerivoula_hardwickii)_at_a_pitcher_of_Nepenthes_hemsleyana_(N._baramensis)_where_it_roosts._Photographed_in_flight_tent.
Wissenschaft

Die Tricks der fleischfressenden Pflanzen

Pflanzliche Karnivoren haben raffinierte Methoden entwickelt, um Insekten anzulocken und zu verdauen – eine gute Überlebensstrategie auf nährstoffarmen Böden. von CHRISTIAN JUNG Biete Schlafplatz, suche Kot! – so lockt die fleischfressende Pflanze Nepenthes hemsleyana Wollfledermäuse in ihre Kannen. Und die hinterlassen dort...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache