Lexikon
Miteigentum
gemeinschaftliches Eigentum in Bruchteilsgemeinschaft (§§ 1008–1011 BGB; ähnlich Art. 646 ff. schweizerisches ZGB und §§ 825 ff. österreichisches ABGB); zu unterscheiden vom Gesamteigentum (Gesamthand). Miteigentum besteht auch beim Wohnungseigentum an den im gemeinschaftlichen Gebrauch befindlichen Gegenständen.
Wissenschaft
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Auf der Suche nach einer zweiten Erde gelten Planeten bei Roten Zwergen als aussichtsreich. Doch wie lebensfreundlich sind sie wirklich? von FRANZISKA KONITZER Gliese 887 macht einen ruhigen, unspektakulären Eindruck – und genau deshalb interessiert sich Sandra Jeffers brennend für den Stern. Die Astronomin von der Universität...
Wissenschaft
Die Tricks der fleischfressenden Pflanzen
Pflanzliche Karnivoren haben raffinierte Methoden entwickelt, um Insekten anzulocken und zu verdauen – eine gute Überlebensstrategie auf nährstoffarmen Böden. von CHRISTIAN JUNG Biete Schlafplatz, suche Kot! – so lockt die fleischfressende Pflanze Nepenthes hemsleyana Wollfledermäuse in ihre Kannen. Und die hinterlassen dort...
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