Lexikon

Unmündigkeit

in Deutschland: Minderjährigkeit. In
Österreich
ist Unmündigkeit die Altersstufe vom 7. bis zum 14. Lebensjahr (§ 21 ABGB). In der
Schweiz
ist Unmündigkeit die Zeit bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs (Art. 14 ZGB), doch können Unmündige urteilsfähig und damit beschränkt geschäftsfähig sein (Art. 16 und 19 ZGB).
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