Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
mündig
mụ̈n|dig 〈
Adj.
, o. Steig.〉das vorgeschriebene Alter für bestimmte Rechtshandlungen habend;
Syn. volljährig, großjährig, majorenn;
Ggs. minderjährig, unmündig
,
Mụ̈n|dig|keit
〈〉
f.
, –
, nur Sg.
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