Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

mündig

mụ̈n|dig
Adj.
, o. Steig.
das vorgeschriebene Alter für bestimmte Rechtshandlungen habend;
Syn.
volljährig, großjährig, majorenn;
Ggs.
minderjährig, unmündig
,
Mụ̈n|dig|keit
f.
,
, nur Sg.