Lexikon

Volontạ̈r

[
französisch, „Freiwilliger“
]
1. nach § 82a HGB zum Zweck der Ausbildung unentgeltlich mit kaufmännischen Diensten beschäftigte Person. 2. im weiteren Sinne auch ein Berufsanfänger, der sich gegenüber dem Arbeitgeber zur Leistung von Diensten und dieser sich zur Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten oder Erfahrungen verpflichtet, ohne dass mit der Ausbildung eine vollständig abgeschlossene Fachausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf beabsichtigt wird. Dem Volontär steht im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes eine angemessene Vergütung zu.
Planeten
Wissenschaft

Bombardement aus dem All

Planetologen erforschen die Chronologie des frühen Sonnensystems: Kam es vor vier Milliarden Jahren plötzlich zu einer Flut kosmischer Einschläge – ausgerechnet als sich das erste Leben auf der Erde regte? von THORSTEN DAMBECK Die junge Erde war nicht der Blaue Planet heutiger Tage. Mit ihren dunklen Basaltlandschaften und den...

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