Lexikon

Europạ̈ische Union

Abkürzung EU, auf Grundlage des Vertrags von Maastricht am 1. 11. 1993 geschaffene überstaatliche Organisation, die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1.12.2009 eine einheitliche Struktur erhielt, und damit die bisher getrennten „Säulen“ Europäische Gemeinschaften (EG), Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) integrierte. Der Begriff Europäische Gemeinschaften umfasste bis zum Vertrag von Maastricht 1993 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) sowie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), deren Vertrag 2002 ausgelaufen ist.
Die EU hat sich von einer reinen Wirtschafts- zu einer Rechts- und politischen Gemeinschaft entwickelt, in der die Mitglieder bereits viele Kompetenzen auf die europäische Ebene übertragen haben (Supranationalität). Die 28 Mitgliedsländer sind ab dem 1. 7. 2013 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
2012 wurde die EU mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
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