Lexikon

Amtshilfe

die vor allem in der Form der Rechtshilfe von den Organen der Justiz gegenseitig zu gewährende Hilfe in Gestalt der Vornahme richterlicher Handlungen in fremden Gerichtsbezirken. Im internationalen Bereich, d. h. von Staat zu Staat, findet die Amtshilfe aufgrund Entgegenkommens oder von Verträgen statt. Im weiteren Sinne bedeutet Amtshilfe die Unterstützung der behördlichen Tätigkeit durch Amtsstellen anderer Verwaltungszweige, auch zwischen Bund und Ländern. Verfassungsrechtliche Grundlage für Deutschland sind Art. 35 und 44 GG.
In
Österreich
ist Art. 22 BVerfG Rechtsgrundlage für die Amtshilfe.
Carina Mack
Wissenschaft

Verräterische Proben

Am Max Rubner-Institut suchen Forschende in Lebensmitteln und Bioproben nach unterschiedlichen Zuckern. Das sogenannte Zuckerprofiling könnte Ernährungsstudien zukünftig verlässlicher machen. von CAROLIN SAGE Viele Ernährungsstudien basieren auf Ernährungsprotokollen, in denen die Teilnehmenden über Tage oder Wochen notieren, was...

Wikipedia, Jimmy Wales
Wissenschaft

Das Duell der Giganten

Künstliche Intelligenz trifft auf Wikipedia. Damit begegnen sich zwei Hünen der Produktion von Wissen. Wie wird der Wettstreit enden? von STEFAN MEY Innerhalb kurzer Zeit war aus einem Riesen ein Zwerg geworden. Im Januar 2001 startete das Wikipedia-Projekt für ein frei zugängliches Web-Portal mit Informationen zu allen...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon